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Der BV Kleinzeche Max Rehfeld e. V. lädt ab dem 15. November 2025 zu einem neuen Veranstaltungsformat ein, das Besucherinnen und Besuchern einen authentischen Einblick in die Arbeitswelt und das Leben der Mengeder Bergleute bietet.

Unter dem Titel „Erzähl mal, Kumpel“ berichten ehemalige Bergleute, die einst auf der Schachtanlage Adolf von Hansemann tätig waren, aus erster Hand von ihren Erfahrungen unter Tage. In persönlichen Gesprächen und lebendigen Erzählungen nehmen sie die Gäste mit auf eine spannende Reise in die Geschichte des Bergbaus in Mengede.

  • Wie war es, bis zu 1000 Meter tief zu arbeiten?
  • Wie war eine Schachtanlage aufgebaut?
  • Wie lebten die Bergleute und ihre Familien?

Diese und viele weitere Fragen werden anschaulich beantwortet – mit Geschichten, die berühren, überraschen und zum Nachdenken anregen.

Die Veranstaltungen finden künftig im vierteljährlichen Rhythmus statt. Der Eintritt ist frei.

  • Nächster Termin: 15.11.2025 ab 10 Uhr
  • Für Sontertermine, oder Fragen, bitte 0173 2103278 kontaktieren

Veranstaltungsort:
Kleinzeche Max Rehfeld  , Barbarastraße 7, Im alten Torhaus
44357 Dortmund-Mengede

Fesselnde Einblicke in die Bergbaugeschichte

Mit Glück-Auf-Mengede von 1924 hat sich nun ein weiterer Verein aufgelöst: Bereits im vergangenden jahr wurde der Beschluss zur Auflösung gefasst. Somit geht ein weiteres Stück Tradition in Mengede verloren


Allgemeine Neuigkeiten, mit Heimatbezug


Im Gedenken des schweren Grubenunglückes ,vor 100 Jahren, gedachte der Knappenverein Borussia 1872 ( 16.02.2025 ) und die Bezirksvertretung Eving auf Nordfriedhof der Verstorbenen Kumpel, mit einer Kranzniederlegung. Diese wurde von befreundeten Knappenvereinen begleitet. Grade der tatkräftigen Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr ist ein grosser Dank auszusprechen. Hier ein historischer Kontext: Vor 100 Jahren (11.02.2025 ): Das Grubenunglueck auf Zeche Minister Stein in Dortmund

Viele Arbeitsgerichte in den Kohleregionen Deutschlands waren in den letzten Jahren mit der Frage beschäftigt, ob der Arbeitgeber die Deputatkohle für ehemalige Bergleute streichen durfte. Stattdessen sollte eine „Energiebeihilfe“ gezahlt werden. Das hatten die Tarifvertragsparteien so vereinbart.

In Nordrhein-Westfalen ergingen mehrere Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamm. Die Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht vertraten die Auffassung, dass kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch darauf bestehe, dauerhaft Deputatkohle zu bekommen. Auch das Bundesarbeitsgericht schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

Das wars: keine Deputatkohle mehr für ehemalige Bergleute


Archiv : Historische Neuigkeiten des Vereins

Bergbaumuseum BV-Kleinzeche Max Rehfeld e.V.

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